Als Presse gelten Medienvertreter, die ausschließlich in schriftlicher Form berichten, unabhängig von der Art der Plattform (z.B. Zeitung, Website, Mobilportale). Sie haben Zugang zur Medienkonferenz nach dem Spiel und zur Gemischten Zone.
Der Ausrichterverband muss einen Medienarbeitsbereich mit Pulten, Stromanschlüssen und (kostenlosem) Internetzugang (Kabel oder Wireless) für mindestens zehn Medienvertreter zur Verfügung stellen.
Der Presse ist ein Bereich der Haupttribüne mit klarer und ungehinderter Sicht auf das Spielfeld und beide Tore zur Verfügung zu stellen. Dieser Bereich muss mindestens zehn Sitzplätze umfassen, die alle mit einem Pult ausgestattet sind, das genügend Platz für einen Laptop und einen Notizblock bietet. Diese Zahl kann je nach erwartetem Medieninteresse erhöht werden. Jeder Sitzplatz mit Pult muss mit einem Stromanschluss und (kostenlosem) Internetzugang (Kabel oder Wireless) ausgestattet sein.