Artikel 13 Spielmodus und Auslosungen – Qualifikationswettbewerb - U19-EM

Reglement der UEFA-U19-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
U19
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2023
13.01

Alle Spiele des Qualifikationswettbewerbs werden in Form von Miniturnieren in einem in der Gruppe vertretenen Land ausgetragen.

13.02

Jede Mannschaft spielt gegen jede andere Mannschaft ihrer Gruppe einmal. Ein Sieg ergibt drei Punkte, ein Unentschieden einen Punkt und eine Niederlage null Punkte.

13.03

Die an der Qualifikationsrunde teilnehmenden 52 Verbände werden in 13 Vierergruppen gelost. Die UEFA-Administration legt das Auslosungsverfahren basierend auf der Koeffizientenrangliste für die Qualifikationsrunde (vgl. Anhang A) fest und teilt dieses vor der Auslosung mit.

13.04

Die direkt für die Eliterunde qualifizierte Mannschaft sowie die 13 Gruppensieger, die 13 Gruppenzweiten und der beste Gruppendritte der Qualifikationsrunde bestreiten die Eliterunde.

13.05

Die 28 an der Eliterunde teilnehmenden Verbände werden gemäß ihrer Ergebnisse in der Qualifikationsrunde (vgl. Anhang A.5) klassiert und in sieben Vierergruppen gelost. Die UEFA-Administration legt das Auslosungsverfahren fest und teilt dieses vor der Auslosung mit.

13.06

Die sieben Gruppensieger der Eliterunde qualifizieren sich für die Endrunde.