Alle Spiele des Qualifikationswettbewerbs werden in Form von Miniturnieren in einem in der Gruppe vertretenen Land ausgetragen.
Jede Mannschaft spielt gegen jede andere Mannschaft ihrer Gruppe einmal. Ein Sieg ergibt drei Punkte, ein Unentschieden einen Punkt und eine Niederlage null Punkte.
Die an der Qualifikationsrunde teilnehmenden 52 Verbände werden in 13 Vierergruppen gelost. Die UEFA-Administration legt das Auslosungsverfahren basierend auf der Koeffizientenrangliste (vgl. Anhang A) fest und teilt dieses vor der Auslosung mit.
Die direkt für die Eliterunde qualifizierte Mannschaft sowie die 13 Gruppensieger, die 13 Gruppenzweiten und der beste Gruppendritte der Qualifikationsrunde gemäß der Schlussrangliste bestreiten die Eliterunde.
Die 28 an der Eliterunde teilnehmenden Verbände werden gemäß ihrer Ergebnisse in der Qualifikationsrunde (vgl. Absatz 12.03(b) und Artikel 15) klassiert und in sieben Vierergruppen gelost. Die UEFA-Administration legt das Auslosungsverfahren fest und teilt dieses vor der Auslosung mit.
Die sieben Gruppensieger der Eliterunde qualifizieren sich für die Endrunde.