Artikel 15 Qualifikationsrundenrangliste - U19-EM

Reglement der UEFA-U19-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Category
Nationalmannschaften > Junioren > U19-EM
Subject
U19
Edition
2024/25
ft:locale
de-DE
Enforcement Date
1 July 2024

15.01

Nach Abschluss der Qualifikationsrunde wird gemäß den Kriterien in Absatz 15.02 eine Schlussrangliste erstellt. Die Ergebnisse gegen die viertplatzierte Mannschaft werden nicht berücksichtigt, um die erst-, zweit- und drittplatzierten Mannschaften der jeweiligen Gruppen untereinander vergleichen zu können.

15.02

Für die Erstellung der Schlussrangliste gelten folgende Kriterien in dieser Reihenfolge:

  1. bessere Platzierung in der Gruppe;

  2. höhere Punktzahl;

  3. bessere Tordifferenz;

  4. größere Anzahl erzielter Tore;

  5. geringere Gesamtzahl an Strafpunkten auf der Grundlage der von Spielern und Mannschaftsoffiziellen erhaltenen gelben und roten Karten (rote Karte = 3 Punkte, gelbe Karte = 1 Punkt, Platzverweis nach zwei gelben Karten in einem Spiel = 3 Punkte);

  6. bessere Platzierung in der Koeffizientenrangliste (vgl. Anhang A).