Artikel 37 An der Endrunde verwendete andere Mannschaftsausrüstung - U19-EM

Reglement der UEFA-U19-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Category
Nationalmannschaften > Junioren > U19-EM
Subject
U19
Edition
2024/25
ft:locale
de-DE
Enforcement Date
1 July 2024
37.01

Sofern die Mannschaften Spezialausrüstung erhalten, sind sie verpflichtet, während der Endrunde ausschließlich diese Ausrüstung zu verwenden.

37.02

Die getragene oder verwendete Ausrüstung muss frei sein von jeglicher Sponsorenwerbung. Diese Bestimmung gilt:

  1. für alle in einem Stadion stattfindenden Veranstaltungen von der Ankunft bis zum Verlassen des Stadions;

  2. bei jeder offiziellen UEFA-Medienkonferenz und allen offiziellen UEFA-Medienaktivitäten.