Artikel 38 Strategie für die Eintrittskartenzuteilung - U19-EM

Reglement der UEFA-U19-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Category
Nationalmannschaften > Junioren > U19-EM
Subject
U19
Edition
2024/25
ft:locale
de-DE
Enforcement Date
1 July 2024
38.01

In Absprache mit der Polizei und/oder anderen dafür zuständigen Behörden muss der Ausrichter eine angemessene Spielbeurteilung vornehmen, um sicherzustellen, falls dies für nötig befunden wird, dass der Eintrittskartenverkauf und/oder die Eintrittskartenzuteilung streng überwacht sowie Sicherheitsmaßnahmen (darunter eine optimale Trennung der verschiedenen Fangruppen) getroffen und gemäß UEFA-Sicherheitsreglement umgesetzt werden.