Artikel 56 Finanzielle Grundsätze – gesamter Wettbewerb - U19-EM

Reglement der UEFA-U19-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Category
Nationalmannschaften > Junioren > U19-EM
Subject
U19
Edition
2024/25
ft:locale
de-DE
Enforcement Date
1 July 2024
56.01

Die von der UEFA überwiesenen Beträge verstehen sich als Bruttobeträge. Folglich sind darin jegliche Steuern, Abgaben und Gebühren inbegriffen.

56.02

Jede am Wettbewerb teilnehmende Mannschaft erhält einen finanziellen Beitrag in Höhe von EUR 20 000 für jede gespielte Wettbewerbsphase (Qualifikationsrunde, Eliterunde und Endrunde).