Artikel 69 Medienkonferenzen und Gemischte Zone - U19-EM

Reglement der UEFA-U19-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Category
Nationalmannschaften > Junioren > U19-EM
Subject
U19
Edition
2024/25
ft:locale
de-DE
Enforcement Date
1 July 2024
69.01

Der Ausrichterverband sollte einen Medienkonferenzraum mit mindestens zehn Plätzen, einem Moderationstisch mit drei Stühlen sowie einer Präsentationswand bereitstellen. Wird nur eine geringe Zahl Medienvertreter erwartet, kann der Ausrichterverband darüber entscheiden, ob er anstelle einer Medienkonferenz eine informellere Medienveranstaltung in der gemischten Zone abhalten möchte.

69.02

Falls erforderlich muss die Medienkonferenz spätestens 20 Minuten nach dem Schlusspfiff beginnen. Beide Mannschaften sind verpflichtet, mindestens ihren Cheftrainer zur Verfügung zu stellen.

69.03

Nach dem Spiel muss zwischen den Umkleidekabinen und dem Mannschaftstransportbereich eine Gemischte Zone eingerichtet werden. Dieser Bereich bietet den Medienvertretern eine zusätzliche Gelegenheit für Interviews und darf nur Trainern, Spielern und Medienvertretern zugänglich sein. Die Zone sollte mindestens zehn Medienvertretern Platz bieten und Abschrankungen zwischen den Spielern und den Medienvertretern aufweisen.

69.04

Falls angefragt, muss jede Mannschaft mindestens drei Spieler, die am Spiel teilgenommen haben, abstellen, damit in der Gemischten Zone Interviews geführt werden können.