Der Qualifikationswettbewerb wird in Form von Miniturnieren mit drei oder vier Mannschaften in einem in der Gruppe vertretenen Land ausgetragen. Für administrative Zwecke gilt in jedem Qualifikationsspiel die erstgenannte Mannschaft als Team A und die zweitgenannte Mannschaft als Team B.
Jede Mannschaft spielt gegen jede andere Mannschaft ihrer Gruppe einmal. Ein Sieg ergibt drei Punkte, ein Unentschieden einen Punkt und eine Niederlage null Punkte.
Nach Abschluss jeder Runde wird basierend auf der Anzahl von den einzelnen Mannschaften der Gruppe gewonnener Punkte eine Schlusstabelle pro Gruppe erstellt.
Die an der ersten und zweiten Runde teilnehmenden Verbände werden wie folgt auf zwei Ligen aufgeteilt:
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A-Liga: sieben Vierergruppen
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B-Liga: sieben Dreier- oder Vierergruppen
Die Zusammensetzung der Gruppen in jeder Liga wird in einer Auslosung ermittelt.
Für die Auslosung der ersten Runde werden die Verbände auf Grundlage der Eintrittsliste der U19-Europameisterschaft 2026/27 wie folgt den Auslosungstöpfen zugewiesen (vgl. Anhang B):
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Die 28 Verbände auf den Plätzen 1 bis 28 spielen in der A-Liga.
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Die verbleibenden Verbände spielen in der B-Liga.
Die UEFA-Administration legt das Auslosungsverfahren fest, teilt dieses vor der Auslosung mit und kann zusätzliche Auslosungsgrundsätze anwenden.
Nach Abschluss der ersten Runde qualifizieren sich die Mannschaften wie folgt:
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Alle erst-, zweit- und drittplatzierten Mannschaften der A-Liga verbleiben für die zweite Runde in der A-Liga.
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Alle viertplatzierten Mannschaften der A-Liga steigen für die zweite Runde in die B-Liga ab.
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Alle Gruppensieger der B-Liga steigen für die zweite Runde in die A-Liga auf.
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Alle zweit-, dritt- und viertplatzierten Mannschaften der B-Liga verbleiben für die zweite Runde in der B-Liga.
Für die Auslosung der zweiten Runde gelten die folgenden Grundsätze:
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Die Verbände werden auf Grundlage ihrer Ergebnisse nach Abschluss der ersten Runde den Auslosungstöpfen zugewiesen (vgl. Absatz 13.06 und Artikel 15).
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Mannschaften, die in der ersten Runde gegeneinander gespielt haben, treten in der zweiten Runde nicht erneut gegeneinander an.
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Mannschaften, die in der ersten Runde in einer Dreiergruppe gespielt haben, werden für die zweite Runde einer Vierergruppe zugelost.
Die UEFA-Administration legt das Auslosungsverfahren fest, teilt dieses vor der Auslosung mit und kann zusätzliche Auslosungsgrundsätze anwenden.
Nach Abschluss der zweiten Runde qualifizieren sich die Mannschaften wie folgt:
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Alle erst-, zweit- und drittplatzierten Mannschaften der A-Liga verbleiben für die dritte Runde in der A-Liga.
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Alle Gruppensieger der B-Liga steigen für die dritte Runde in die A-Liga auf.
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Wird ein Platz frei, weil die Mannschaft des Endrundenausrichters zu den qualifizierten Mannschaften gehört oder weil ein anderer Grund vorliegt, wird der frei gewordene Platz durch den besten Viertplatzierten der A-Liga besetzt.
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Alle anderen Mannschaften scheiden aus.
Die an der dritten Runde (A-Liga) teilnehmenden 28 Verbände werden in sieben Vierergruppen gelost. Für die Auslosung der dritten Runde gelten die folgenden Grundsätze:
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Die Verbände werden auf Grundlage ihrer Ergebnisse nach Abschluss der zweiten Runde den Auslosungstöpfen zugewiesen (vgl. Absatz 13.08 und Artikel 15).
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Mannschaften, die in der zweiten Runde gegeneinander gespielt haben, treten in der dritten Runde nicht erneut gegeneinander an.
Die UEFA-Administration legt das Auslosungsverfahren fest, teilt dieses vor der Auslosung mit und kann zusätzliche Auslosungsgrundsätze anwenden.
Nach Abschluss der dritten Runde qualifizieren sich die sieben Gruppensieger für die Endrunde.