Nach den Auslosungen müssen die Mannschaften jeder Gruppe vereinbaren, wer das Miniturnier ausrichtet. Können sich die Verbände nicht einigen, entscheidet die UEFA-Administration gemäß folgenden Grundsätzen:
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Bekundet ein Verband Interesse, betraut die UEFA-Administration diesen mit der Ausrichtung des Miniturniers.
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Wenn mehr als ein Verband Interesse an der Ausrichtung des Miniturniers anmeldet, erfolgt die Entscheidung unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
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Meinung der Mehrheit der Mannschaften;
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Vorrang für Verbände, die im selben Zeitraum kein anderes Miniturnier der UEFA-U17-Europameisterschaft oder der UEFA-U19-Europameisterschaft ausrichten;
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Losentscheid.
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Bekundet kein Verband Interesse an der Ausrichtung des Miniturniers, bestimmt die UEFA-Administration den Ausrichterverband durch Losentscheid. Verbände, die im selben Zeitraum bereits ein Miniturnier der UEFA-U17-Europameisterschaft oder der UEFA-U19-Europameisterschaft ausrichten, werden beim Losentscheid grundsätzlich nicht berücksichtigt.