Die Ausrichterverbände müssen die Stadien des Qualifikationswettbewerbs spätestens 60 Tage vor Beginn eines Miniturniers zur Genehmigung durch die UEFA-Administration in das UEFA-Online-System eingeben.
Bei der Festlegung der Stadien muss der Ausrichterverband die Dauer der Reise der Gastmannschaften berücksichtigen. Die Stadien dürfen nicht weiter als 60 Bus-Fahrtminuten von den Turnierhotels entfernt sein. Unter außergewöhnlichen Umständen kann diese zeitliche Beschränkung auf maximal 90 Minuten erhöht werden. Grundsätzlich dürfen alle Mannschaftshotels nicht weiter als 180 Bus-Fahrtminuten vom nächsten internationalen Flughafen mit täglichen Flugverbindungen in andere europäische Städte entfernt sein. Die Unterkunft muss vom Ausrichterverband spätestens 60 Tage vor Beginn des Miniturniers festgelegt und in das entsprechende UEFA-Online-System eingegeben werden.
Der Ausrichterverband muss bis spätestens 30 Tage vor Beginn eines Miniturniers die Anstoßzeiten festlegen und zur Genehmigung durch die UEFA-Administration in das UEFA-Online-System eingeben.
Aus Gründen sportlicher Fairness sind für alle am letzten Spieltag jedes Miniturniers stattfindenden Begegnungen und für die letzten beiden Spiele jeder Endrundengruppe die gleichen Anstoßzeiten festzusetzen. Die UEFA-Administration kann Ausnahmen beschließen.
Ohne Sondergenehmigung der UEFA-Administration dürfen die Ausrichterverbände vor 11.00 Uhr morgens und nach 21.00 Uhr abends (Ortszeit) keine Spiele ansetzen.