Für jede Wettbewerbsphase, an der eine Mannschaft teilnimmt, muss der entsprechende Nationalverband der UEFA-Administration eine Liste mit 20 Spielern, von denen mindestens zwei Torhüter sein müssen, einreichen. Die Liste muss die Namen und Vornamen, den Verein und das Geburtsdatum jedes Spielers sowie Name und Vorname, Geburtsdatum und Trainerqualifikation des Cheftrainers und des Trainerassistenten enthalten. Zudem muss die Liste eine Bestätigung des Mannschaftsarztes enthalten, dass alle Spieler die vorgeschriebene medizinische Untersuchung durchlaufen haben. Der Mannschaftsarzt ist allein verantwortlich dafür, dass die medizinischen Untersuchungen der Spieler ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
Die Liste der 20 Spieler ist online auszufüllen und bis spätestens 12.00 Uhr MEZ am Tag vor dem ersten Spiel einer Mannschaft im jeweiligen Miniturnier bzw. bis spätestens 23.59 Uhr MEZ zwei Tage vor dem ersten Spiel einer Mannschaft in der Endrunde einzureichen. Nach der Frist sind vorbehaltlich der Bestimmungen in Absatz 30.05 keine Änderungen mehr erlaubt.
Zwecks Überprüfung von Alter und Identität müssen dem UEFA-Spieldelegierten bei der Organisationssitzung am Tag vor Beginn des jeweiligen Miniturniers (Vierergruppen) bzw. am Tag vor dem ersten Spiel der Mannschaft im jeweiligen Miniturnier (Dreiergruppen) ein unterzeichneter Ausdruck der endgültigen Liste der 20 Spieler sowie die Reisepässe/Personalausweise der Spieler übergeben werden. Für die Endrunde müssen dem UEFA-Spieldelegierten oder einem Vertreter der UEFA-Administration ein unterzeichneter Ausdruck der Liste sowie die Reisepässe/Personalausweise der Spieler übergeben werden (wie beim Endrunden-Workshop an die Mannschaften kommuniziert).
Zwecks Identifikation führt ein UEFA-Vertreter eine visuelle Überprüfung jedes am Wettbewerb teilnehmenden Spielers durch. Grundsätzlich wird eine solche Überprüfung während eines Essens im Mannschaftshotel vor dem ersten Spiel der betreffenden Mannschaft bei jedem Miniturnier bzw. der Endrunde vorgenommen.
Spieler auf der Liste der 20 Spieler, die ernsthaft erkranken oder sich ernsthaft verletzen und in der Folge nicht an einem Spiel teilnehmen können, dürfen wie folgt ersetzt werden:
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Torhüter dürfen jederzeit vor jedem Spiel des Wettbewerbs ersetzt werden.
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Feldspieler dürfen nur vor dem ersten Spiel der Mannschaft in der Endrunde ersetzt werden. Ein ersetzter Feldspieler darf am Turnier nicht wieder teilnehmen.
Der betreffende Verband muss dem UEFA-Spieldelegierten bis spätestens drei Stunden vor dem betreffenden Spiel das Formular zur Ersetzung von Spielern aus medizinischen Gründen einreichen, mit dem die Schwere der Verletzung oder Krankheit bestätigt wird, zusammen mit allen erforderlichen ärztlichen Bescheinigungen einreichen. Sollte die UEFA die vom Verband vorgelegten Informationen als unzureichend erachten, kann die Angelegenheit an die UEFA-Disziplinarinstanzen verwiesen werden.
Alle offiziellen Spielerlisten werden von der UEFA-Administration veröffentlicht.
Die Verbände sind für die Einhaltung der oben aufgeführten Bestimmungen betreffend Spielberechtigung und Spielerlisten verantwortlich.