Der Ausrichterverband muss den bestmöglichen Zustand des Spielfelds sicherstellen.
Jeder vollständige oder teilweise Austausch des Spielfelds vor einem Spiel muss der UEFA vorab mitgeteilt werden. Die UEFA behält sich das Recht vor, das Spielfeld zu inspizieren.
Die Rasenhöhe bei Naturrasen sollte höchstens 30 mm betragen, und die gesamte Rasenfläche muss gleich hoch geschnitten sein. Falls er dies für nötig erachtet, kann der Schiedsrichter oder der UEFA-Spieldelegierte vom Ausrichterverband verlangen, die Rasenhöhe für das Spiel zu kürzen.
Die Bewässerung 90 Minuten vor dem Anstoß muss gleichmäßig über das gesamte Spielfeld erfolgen und darf während der nachfolgend aufgeführten Zeiträume jeweils maximal 7 Minuten dauern:
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vor dem Aufwärmen vor dem Spiel; und/oder
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zwischen dem Aufwärmen und dem Anstoß; und/oder
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in der Halbzeitpause.
Der Ausrichterverband (bzw. die UEFA in der Endrunde) muss seine Bewässerungspläne bei der Organisationssitzung bekanntgeben. Änderungen an diesem Plan müssen vom Ausrichterverband, den teilnehmenden Nationalverbänden und der UEFA gemeinsam beschlossen werden.
Der Schiedsrichter kann jederzeit Änderungen am Bewässerungsplan vornehmen.
Verbände dürfen während des Aufwärmens vor dem Spiel sowie von dem Augenblick an, in dem die Mannschaften für den Anstoß bereit sind, bis zum Schlusspfiff (mit Ausnahme der Halbzeitpause) keine kommerziellen oder Werbeaktivitäten bzw. Fan-Unterhaltung auf dem Spielfeld durchführen.
Alle Spielfeldmarkierungen und Tore müssen den IFAB-Spielregeln und dem UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement entsprechen.
Der Ausrichterverband hat sicherzustellen, dass der Bereich unmittelbar neben dem Spielfeld in Übereinstimmung mit dem UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement sicher für Spieler, Mannschaftsoffizielle und Schiedsrichter ist.