Artikel 40 Andere Mannschaftsausrüstung - U19-EM

Reglement der UEFA-U19-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften > Junioren > U19-EM
ft:locale
de-DE
Edition
2026/27
Enforcement Date
8 December 2025
40.01

Sofern die Mannschaften Spezialausrüstung erhalten, sind sie verpflichtet, während der Endrunde ausschließlich diese Ausrüstung zu verwenden.

40.02

Die während der Endrunde getragenen oder verwendeten Ausrüstungsgegenstände müssen frei sein von jeglicher Sponsorenwerbung. Diese Bestimmung gilt:

  1. bei allen in einem Stadion stattfindenden Veranstaltungen von der Ankunft bis zum Verlassen des Stadions;

  2. bei jeder offiziellen UEFA-Medienkonferenz und allen anderen UEFA-Medienaktivitäten.