Artikel 44 Ankunft und Abreise der Mannschaften - U19-EM

Reglement der UEFA-U19-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften > Junioren > U19-EM
ft:locale
de-DE
Edition
2026/27
Enforcement Date
8 December 2025
44.01

Für den Qualifikationswettbewerb müssen die Gastmannschaften ihre Reisevorkehrungen dahingehend treffen, dass sie am Tag vor ihrem ersten Spiel in dem vom Ausrichterverband des Miniturniers festgelegten Hotel eintreffen. Trifft eine Mannschaft früher ein (d.h. mehr als einen Tag vor ihrem ersten Spiel), hat sie die dadurch zusätzlich anfallenden Kosten selbst zu tragen, sofern sie mit dem Ausrichterverband keine anders lautende Vereinbarung getroffen hat.

44.02

Für die Endrunde müssen die Mannschaften ihre Reisevorkehrungen dahingehend treffen, dass sie zwei Tage vor ihrem ersten Spiel im festgelegten Hotel eintreffen, sofern nichts anderes mit der UEFA vereinbart ist.

44.03

Gastmannschaften sollten am Tag nach ihrem letzten Spiel abreisen. Mannschaften, die später abreisen, tragen die dadurch zusätzlich anfallenden Kosten selbst.