Artikel 46 Spielmaterial - U19-EM

Reglement der UEFA-U19-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften > Junioren > U19-EM
ft:locale
de-DE
Edition
2026/27
Enforcement Date
8 December 2025
46.01

Die Bälle müssen den IFAB-Spielregeln sowie dem UEFA-Ausrüstungsreglement entsprechen.

46.02

Im Qualifikationswettbewerb muss der Ausrichterverband den Gastmannschaften für deren Trainingseinheiten am Vortag des Spiels sowie für das Aufwärmen vor dem Spiel Spielbälle von hervorragender Qualität zur Verfügung stellen. Es muss sich dabei um die gleichen Bälle handeln wie die für das Spiel verwendeten.

46.03

In der Endrunde stellt ausschließlich die UEFA die Bälle für die Spiele und die offiziellen Trainingseinheiten zur Verfügung.

46.04

Im Qualifikationswettbewerb sollte gemäß den Weisungen der UEFA-Administration bei allen Spielen ein System mit mehreren Bällen zum Einsatz kommen. Für die Endrunde ist ein solches System für alle Spiele zwingend einzusetzen.

46.05

Die Verwendung von (wenn möglich elektronischen) Auswechseltafeln mit beidseitiger Anzeige ist obligatorisch. Für jedes Spiel des Qualifikationswettbewerbs muss der Ausrichterverband mindestens zwei Auswechseltafeln bereitstellen.