Artikel 69 Fotografen - U19-EM

Reglement der UEFA-U19-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften > Junioren > U19-EM
ft:locale
de-DE
Edition
2026/27
Enforcement Date
8 December 2025
69.01

Fotografen dürfen in den Bereichen hinter den Werbebanden hinter den Toren sowie bis zur 16-Meter-Linie entlang der Seitenlinie gegenüber den Ersatzbänken arbeiten. Sie dürfen nur während der Halbzeitpause, in der Pause vor Beginn der Verlängerung und vor einem Elfmeterschießen die Seite wechseln. Die Fotografen dürfen nur mit dem Einverständnis des Medienverantwortlichen von der Tribüne oder anderen Bereichen aus arbeiten. Sie dürfen alle Elemente des Spiels fotografieren, d.h. das Aufwärmen der Mannschaften, die Aufreihung der Mannschaften, das Händeschütteln und den Münzwurf, das Spiel an sich und alle Zeremonien nach dem Spiel.

69.02

Zu den Medienkonferenzen nach dem Spiel sind Fotografen bei genügend Platz zugelassen. In der Gemischten Zone oder in Interview-Bereichen darf jedoch nicht fotografiert werden.