Die UEFA-Administration darf in jedem Fall Spiele neu ansetzen, wenn damit sichergestellt wird, dass ein Spiel ausgetragen und die erste und zweite Runde entsprechend abgeschlossen werden können. Eine solche Entscheidung sollte die Planung bevorstehender Wettbewerbsphasen nicht gefährden. Solche Entscheidungen der UEFA-Administration sind endgültig. Die Neuansetzung von Spielen erfolgt gemäß folgender Fristen für die verschiedenen Runden des Wettbewerbs:
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Erste Runde: bis 28. November 2021
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Zweite Runde: bis 5. Juni 2022
Können Miniturniere der ersten und zweiten Runde aus irgendwelchen Gründen nicht gemäß diesem Anhang B ausgetragen oder abgeschlossen werden, beschließt das UEFA-Exekutivkomitee die Grundsätze für die Festlegung der für die nächste Runde qualifizierten Mannschaften.
Unvorhergesehene Fälle im Zusammenhang mit diesem Anhang werden in Übereinstimmung mit Absatz 69.01 dieses Reglements behandelt.