Artikel 27 Änderungen am Spielplan - Frauen-U19-EM

Reglement der UEFA-U19-Frauen-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
WU19
Edition
2022/23
Language
Deutsch
Enforcement Date
20 September 2022
27.01

Ergeben sich Zweifel darüber, ob ein Spiel wie geplant stattfinden kann, muss der betreffende Verband die UEFA-Administration unverzüglich darüber informieren. Diese entscheidet, ob das Spiel wie geplant durchgeführt wird oder ob Änderungen betreffend Spielort, Termin oder Anstoßzeit vorzunehmen sind. Ein solcher Entscheid der UEFA-Administration ist endgültig.

27.02

Die Schiedsrichterin entscheidet, ob ein Spiel nicht beginnen kann bzw. ein begonnenes Spiel abgebrochen werden muss. Diese Entscheidung erfolgt nach Absprache mit der UEFA-Spieldelegierten und wenn möglich der UEFA-Administration.

27.03

Wenn eine der beiden Mannschaften weniger als sieben Spielerinnen zählt, wird das Spiel nicht ausgetragen bzw. abgebrochen.

27.04

In allen Fällen bleiben bei auf der Grundlage dieses Artikels getroffenen Entscheidungen etwaige Disziplinarmaßnahmen vorbehalten.