Artikel 51 Genehmigung der Spielkleidung - Frauen-U19-EM

Reglement der UEFA-U19-Frauen-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
WU19
Edition
2022/23
Language
Deutsch
Enforcement Date
20 September 2022
51.01

Das UEFA-Ausrüstungsreglement findet für alle Spiele des Wettbewerbs Anwendung, sofern das vorliegende Reglement nichts anderes vorsieht.

51.02

Die teilnehmenden Verbände müssen eine Spielkleidung verwenden, die vorab von der UEFA-Administration genehmigt wurde. Ein Muster jeglicher neuer Spielkleidung ist der UEFA-Administration spätestens zwei Wochen vor der geplanten Verwendung zur Genehmigung vorzulegen.

51.03

Änderungen an der Spielkleidung müssen der UEFA-Administration zur Genehmigung unterbreitet werden.