Das UEFA-Ausrüstungsreglement findet für alle Spiele des Wettbewerbs Anwendung, sofern das vorliegende Reglement nichts anderes vorsieht.
Die teilnehmenden Verbände müssen eine Spielkleidung verwenden, die vorab von der UEFA-Administration genehmigt wurde. Ein Muster jeglicher neuer Spielkleidung ist der UEFA-Administration spätestens zwei Wochen vor der geplanten Verwendung zur Genehmigung vorzulegen.
Änderungen an der Spielkleidung müssen der UEFA-Administration zur Genehmigung unterbreitet werden.