Artikel 52 Farben - Frauen-U19-EM

Reglement der UEFA-U19-Frauen-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
WU19
Edition
2022/23
Language
Deutsch
Enforcement Date
20 September 2022
52.01

Grundsätzlich hat die Heimmannschaft Vorrang bei der Wahl ihrer per Genehmigungsformular für die Spielkleidung angegebenen Spielkleidung. Um die Mannschaften auf dem Spielfeld eindeutig unterscheiden zu können, dürfen diese Elemente ihrer Haupt- und Ersatzspielkleidung kombinieren. Die Spielkleidung der Feldspielerinnen wird vor der Spielkleidung der Torhüterinnen ausgewählt. Für die Spiele der Endrunde informiert die UEFA-Administration vor jedem Spiel schriftlich über den Entscheid betreffend die jeweils zu tragenden Farben.

52.02

Falls am Spieltag die Farben der beiden Mannschaften nach Meinung der Schiedsrichterin oder der UEFA-Administration zu Verwechslungen führen könnten, müssen sie geändert werden. Solche Entscheide der UEFA-Administration in Absprache mit der Schiedsrichterin sind endgültig.