Artikel 55 An der Endrunde verwendete Ausrüstung - Frauen-U19-EM

Reglement der UEFA-U19-Frauen-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
WU19
Edition
2022/23
Language
Deutsch
Enforcement Date
20 September 2022
55.01

Sofern die Mannschaften Spezialausrüstung erhalten, sind sie verpflichtet, während der Endrunde ausschließlich diese Ausrüstung zu verwenden.

55.02

Die getragene oder verwendete Ausrüstung muss frei sein von jeglicher Sponsorenwerbung. Diese Bestimmung gilt:

  1. für alle in einem Stadion stattfindenden Veranstaltungen von der Ankunft bis zum Verlassen des Stadions;

  2. bei jeder offiziellen UEFA-Medienkonferenz und allen offiziellen UEFA-Medienaktivitäten.