Artikel 68 Medienkonferenzen und Gemischte Zone - Frauen-U19-EM

Reglement der UEFA-U19-Frauen-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
WU19
Edition
2022/23
Language
Deutsch
Enforcement Date
20 September 2022
68.01

Der Ausrichterverband sollte einen Medienkonferenzraum mit mindestens zehn Plätzen, einem Moderationstisch mit drei Stühlen sowie einer Präsentationswand bereitstellen. Wird nur eine geringe Zahl Medienvertreter erwartet, kann der Ausrichterverband darüber entscheiden, ob er anstelle einer Medienkonferenz eine informellere Medienveranstaltung in der gemischten Zone abhalten möchte.

68.02

Falls erforderlich muss die Medienkonferenz spätestens 20 Minuten nach dem Schlusspfiff beginnen. Beide Mannschaften sind verpflichtet, mindestens ihren Cheftrainer zur Verfügung zu stellen.

68.03

Nach dem Spiel muss zwischen den Umkleidekabinen und dem Mannschaftstransportbereich eine Gemischte Zone eingerichtet werden. Dieser Bereich bietet den Medienvertretern eine zusätzliche Gelegenheit für Interviews und darf nur Trainern, Spielerinnen und Medienvertretern zugänglich sein. Die Zone sollte mindestens zehn Medienvertretern Platz bieten und Abschrankungen zwischen den Spielerinnen und den Medienvertretern aufweisen.

68.04

Die Spielerinnen der Startformation sowie die eingesetzten Ersatzspielerinnen beider Mannschaften sind verpflichtet, die gesamte Gemischte Zone zu passieren, um Medienvertretern Interviews zu geben.