Vor jedem Spiel hat jede Mannschaft auf ihrem Spielblatt die Nummern, Namen und Vornamen, Geburtsdaten und gegebenenfalls die Trikotnamen der 20 Kaderspielerinnen anzugeben. Außerdem sind die Vor- und Nachnamen und Funktionen der Offiziellen anzugeben, die auf bzw. neben der Ersatzbank Platz nehmen. Die Torhüterinnen und die Spielführerin müssen als solche bezeichnet sein. Die Spielerinnen müssen die auf dem Spielblatt angegebene Nummer auf Trikot und Hose tragen.
Die elf auf dem Spielblatt als Teil der Startformation gekennzeichneten Spielerinnen (Spielerinnen der Startformation), beginnen das Spiel, die übrigen Spielerinnen sind die Ersatzspielerinnen.
Das Spielblatt ist vom bevollmächtigten Verbandsoffiziellen spätestens 75 Minuten vor Spielbeginn einzureichen. Sobald beide Mannschaften ihre Spielblätter eingereicht haben, werden diese 75 Minuten vor Spielbeginn automatisch ausgetauscht.
Es dürfen bis zu fünf der auf dem Spielblatt aufgeführten Ersatzspielerinnen eingesetzt werden. Zusätzlich darf ausschließlich in der Verlängerung von K.-o.-Spielen eine sechste auf dem Spielblatt aufgeführte Ersatzspielerin eingesetzt werden. Jede Mannschaft hat für ihre Auswechslungen Anrecht auf maximal drei Spielunterbrechungen (in der Verlängerung darf eine weitere Unterbrechung erfolgen). Auswechslungen, die vor Beginn des Spiels, in der Halbzeitpause, zwischen dem Ende der regulären Spielzeit und der Verlängerung bzw. in der Halbzeitpause der Verlängerung vorgenommen werden, gelten nicht als Spielunterbrechung. Ersetzte Spielerinnen dürfen am Spiel nicht wieder teilnehmen.
Nachdem die Spielblätter ausgetauscht wurden, sind keine Änderungen mehr erlaubt. Vor Spielbeginn sind folgende Ausnahmen möglich:
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Ist eine Spielerin, die auf dem Spielblatt als Feldspielerin der Startformation aufgeführt ist, körperlich nicht in der Lage, zu beginnen, darf sie durch eine der auf dem Spielblatt aufgeführten Ersatzspielerinnen ersetzt werden. Die ersetzte Spielerin wird vom Spielblatt gestrichen und die Anzahl der für das betreffende Spiel verfügbaren Ersatzspielerinnen wird entsprechend reduziert. Während des Spiels dürfen weiterhin fünf Spielerinnen ausgewechselt werden.
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Ist eine der Feldspielerinnen, die auf dem Spielblatt als Ersatzspielerinnen aufgeführt sind, körperlich nicht in der Lage, eingesetzt zu werden, darf sie nicht ersetzt werden. Dadurch wird die Anzahl der für das betreffende Spiel noch verfügbaren Ersatzfeldspielerinnen entsprechend reduziert.
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Ist die auf dem Spielblatt für die Startformation aufgeführte Torhüterin körperlich nicht in der Lage, zu beginnen, darf sie durch eine der auf dem Spielblatt aufgeführten Ersatzspielerinnen ersetzt werden. Die ersetzte Torhüterin kann jedoch weiterhin als Ersatztorhüterin eingesetzt werden. Ist dies nicht möglich, darf sie durch eine Torhüterin ersetzt werden, die nicht auf der Spielerliste aufgeführt ist.
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Ist die Ersatztorhüterin körperlich nicht in der Lage, eingesetzt zu werden, darf sie durch eine Torhüterin ersetzt werden, die nicht auf der Spielerliste aufgeführt war.
Der betreffende Verband muss der UEFA-Administration auf Anfrage entsprechende Arztzeugnisse unterbreiten.