Grundsätzlich sind des Feldes und/oder der unmittelbaren Umgebung, einschließlich der technischen Zone, verwiesene Spielerinnen bzw. Mannschaftsoffizielle automatisch für das nächste Spiel des Wettbewerbs gesperrt. Bei schwerwiegenden Verstößen kann die UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer die Strafe verschärfen, einschließlich einer Ausweitung auf andere Wettbewerbe.
Bei wiederholten Verwarnungen:
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im Qualifikationswettbewerb werden Spielerinnen und Mannschaftsoffizielle nach der zweiten und vierten Verwarnung für das nächste Wettbewerbsspiel gesperrt;
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in der Endrunde werden Spielerinnen und Mannschaftsoffizielle nach der zweiten Verwarnung für das nächste Wettbewerbsspiel gesperrt.
Verwarnungen, die zu keiner Spielsperre geführt haben, werden nach Beendigung der zweiten Runde gestrichen und nicht in die Endrunde übernommen.
In der Endrunde werden Verwarnungen, die nicht zu einer Sperre geführt haben, nach Abschluss der Gruppenspiele aufgehoben und nicht ins Halbfinale bzw. in eine etwaige Playoff-Begegnung zur FIFA-U20-Frauen-Weltmeisterschaft übernommen.
Verwarnungen, die nicht zu einer Sperre geführt haben, und unverbüßte Gelbsperren verfallen mit Ende des Wettbewerbs.