Artikel 53 Farben - Frauen-U19-EM

Reglement der UEFA-U19-Frauen-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
WU19
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2023
53.01

Für alle Spiele des Wettbewerbs müssen die Mannschaften der UEFA-Administration die Farben der von ihnen getragenen Spielkleidung über das einschlägige Online-Tool unterbreiten. Die Heimmannschaft hat Vorrang bei der Wahl der für ihre Heimspiele getragenen offiziellen Farben ihrer Spielkleidung, die vorab über das einschlägige Online-Tool erfasst wurden.

  • Im Qualifikationswettbewerb werden die vorgeschlagenen Farben vor Ort vom Schiedsrichterteam genehmigt.

  • Für die Endrunde werden die vorgeschlagenen Farben im Vorfeld von der UEFA-Administration genehmigt.

53.02

Bemerkt die Schiedsrichterin vor Ort, dass die Farben der beiden Mannschaften nur schwer zu unterscheiden sind, entscheidet sie nach Absprache mit der UEFA-Spieldelegierten endgültig.