Artikel 70 Medienkonferenzen und Gemischte Zone - Frauen-U19-EM

Reglement der UEFA-U19-Frauen-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
WU19
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2023
70.01

Der Ausrichterverband sollte einen Medienkonferenzraum mit mindestens zehn Plätzen, einem Moderationstisch mit drei Stühlen sowie einer Präsentationswand bereitstellen. Wird nur eine geringe Zahl Medienvertreter erwartet, kann der Ausrichterverband darüber entscheiden, ob er anstelle einer Medienkonferenz eine informellere Medienveranstaltung in der gemischten Zone abhalten möchte.

70.02

Falls erforderlich muss die Medienkonferenz spätestens 20 Minuten nach dem Schlusspfiff beginnen. Beide Mannschaften sind verpflichtet, mindestens ihren Cheftrainer zur Verfügung zu stellen.

70.03

Nach dem Spiel muss zwischen den Umkleidekabinen und dem Mannschaftstransportbereich eine Gemischte Zone eingerichtet werden. Dieser Bereich bietet den Medienvertretern eine zusätzliche Gelegenheit für Interviews und darf nur Trainern, Spielerinnen und Medienvertretern zugänglich sein. Die Zone sollte mindestens zehn Medienvertretern Platz bieten und Abschrankungen zwischen den Spielerinnen und den Medienvertretern aufweisen.

70.04

Jede Mannschaft muss mindestens drei Spielerinnen, die am Spiel teilgenommen haben, abstellen, damit in jedem Bereich der Gemischten Zone Interviews geführt werden.