Artikel 23 Auswahl der Miniturnierausrichter - Frauen-U19-EM

Reglement der UEFA-U19-Frauen-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
WU19
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2024
23.01

Nach den Auslosungen müssen die Mannschaften jeder Gruppe vereinbaren, wer das Miniturnier ausrichtet. Können sie sich nicht einigen, entscheidet die UEFA-Administration gemäß folgenden Grundsätzen.

23.02

Bekundet ein Verband Interesse, betraut die UEFA-Administration diesen mit der Ausrichtung des Miniturniers.

23.03

Wenn mehr als ein Verband Interesse an der Ausrichtung des Miniturniers anmeldet, erfolgt die Entscheidung unter Berücksichtigung folgender Kriterien:

  1. Meinung der Mehrheit der Mannschaften;

  2. Priorität erhalten Verbände, die kein Miniturnier der UEFA-U17-Frauen-Europameisterschaft derselben Phase ausrichten;

  3. Losentscheid.

23.04

Bekundet kein Verband Interesse an der Ausrichtung des Miniturniers, bestimmt die UEFA-Administration den Ausrichterverband durch Losentscheid. Verbände, die bereits ein Miniturnier der UEFA-U17-Frauen-Europameisterschaft derselben Phase ausrichten, werden nicht in den Losentscheid einbezogen.