Nach den Auslosungen müssen die Mannschaften jeder Gruppe vereinbaren, wer das Miniturnier ausrichtet. Können sie sich nicht einigen, entscheidet die UEFA-Administration gemäß folgenden Grundsätzen.
Bekundet ein Verband Interesse, betraut die UEFA-Administration diesen mit der Ausrichtung des Miniturniers.
Wenn mehr als ein Verband Interesse an der Ausrichtung des Miniturniers anmeldet, erfolgt die Entscheidung unter Berücksichtigung folgender Kriterien:
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Meinung der Mehrheit der Mannschaften;
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Priorität erhalten Verbände, die kein Miniturnier der UEFA-U17-Frauen-Europameisterschaft derselben Phase ausrichten;
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Losentscheid.
Bekundet kein Verband Interesse an der Ausrichtung des Miniturniers, bestimmt die UEFA-Administration den Ausrichterverband durch Losentscheid. Verbände, die bereits ein Miniturnier der UEFA-U17-Frauen-Europameisterschaft derselben Phase ausrichten, werden nicht in den Losentscheid einbezogen.