Artikel 26 Änderungen am Spielplan - Frauen-U19-EM

Reglement der UEFA-U19-Frauen-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
WU19
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2024
26.01

Hat eine der Parteien des Spiels einen Grund, an der planmäßigen Durchführung eines bestimmten Spiels des Wettbewerbs zu zweifeln (unter anderem im Zusammenhang mit dem Spielfeld, den Einrichtungen oder der Infrastruktur, der Sicherheit, operativen und/oder organisatorischen Problemen und/oder Wetterbedingungen), muss sie die UEFA-Administration unverzüglich darüber informieren. Erhält die UEFA-Administration eine solche Benachrichtigung, oder hat sie selber Gründe, an der planmäßigen Durchführung eines Spiels zu zweifeln, entscheidet sie, ob Stadion, Spielort, Datum und/oder Anstoßzeit geändert werden. Solche Entscheidungen der UEFA-Administration sind endgültig. Werden Spielort bzw. Stadion geändert, gehen die Kosten für die Durchführung der Spiele zu Lasten des Ausrichterverbands.

26.02

Die Schiedsrichterin entscheidet, ob ein begonnenes Spiel unterbrochen werden muss. Diese Entscheidung erfolgt nach Absprache mit der UEFA-Spieldelegierten und wenn möglich der UEFA-Administration.