Eine Spielerin darf pro Wettbewerbsrunde nur an einem UEFA-Juniorinnenwettbewerb teilnehmen (d.h. auf der Spielerliste aufgeführt sein).
Eine Spielerin darf pro Saison nur an einer UEFA-Frauen-Nationalmannschaftsendrunde teilnehmen (d.h. auf der Spielerliste aufgeführt sein); allerdings darf eine Spielerin, die an der Endrunde der UEFA-U19-Frauen-Europameisterschaft teilgenommen hat, in derselben Saison auch an der Endrunde der UEFA-Frauen-Europameisterschaft teilnehmen.