Die Spielzeit-Uhren im Stadion mit der bereits abgelaufenen oder der noch verbleibenden Spielzeit dürfen verwendet werden unter dem Vorbehalt, dass sie jeweils in beiden Halbzeiten nach Ablauf der regulären Spielzeit, d.h. nach 45 bzw. 90 Minuten angehalten werden. Diese Regelung gilt auch im Falle einer Verlängerung (d.h. nach 105 bzw. 120 Minuten).