Artikel 57 Vorgehen bei schweren Verletzungen von Spielerinnen - Frauen-U19-EM

Reglement der UEFA-U19-Frauen-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
WU19
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2024
57.01

Besteht der Verdacht auf eine Gehirnerschütterung, unterbricht die Schiedsrichterin das Spiel in Übereinstimmung mit Regel 5 der IFAB-Spielregeln und lässt die verletzte Spielerin vom Mannschaftsarzt untersuchen. Grundsätzlich sollte die Untersuchung nicht länger als drei Minuten dauern, es sei denn, ein ernsthafter Vorfall erfordere es, die Spielerin auf dem Spielfeld zu behandeln oder für einen sofortigen Transport ins Krankenhaus ruhigzustellen (z.B. Rückenmarksverletzung).

57.02

Eine Spielerin, die eine Kopfverletzung erleidet und auf eine mögliche Gehirnerschütterung hin untersucht werden muss, darf erst weiterspielen, wenn der Mannschaftsarzt der Schiedsrichterin ausdrücklich bestätigt hat, dass sie dazu in der Lage ist.