Artikel 61 Finanzielle Grundsätze – gesamter Wettbewerb - Frauen-U19-EM

Reglement der UEFA-U19-Frauen-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften
Subject
WU19
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 July 2024
61.01

Die von der UEFA überwiesenen Beträge verstehen sich als Bruttobeträge. Folglich sind darin jegliche Steuern, Abgaben und Gebühren inbegriffen.

61.02

Jede am Wettbewerb teilnehmende Mannschaft erhält einen finanziellen Beitrag in Höhe von EUR 20 000 für jede gespielte Wettbewerbsrunde (erste Runde, zweite Runde und Endrunde).