Im Qualifikationswettbewerb ist der Ausrichterverband für das Medienakkreditierungssystem (Akkreditierungsausweise, Überzüge usw.) und die Übergabe der entsprechenden Akkreditierungen an folgende Medienvertreter zuständig:
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Presse;
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Fotografen;
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audiovisuelle Rechteinhaber;
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audiovisuelle Partner ohne Rechte.
Den Medienvertretern ist es untersagt, das Spielfeld vor, während oder nach dem Spiel zu betreten. Davon ausgenommen ist die Filmcrew des Host Broadcasters, welche die Aufreihung der Mannschaften vor dem Spiel mit der tragbaren Kamera filmt, und bis zu zwei Kamera-Teams des Host Broadcasters, welche die Mannschaften nach dem Schlusspfiff filmen. Dasselbe gilt für den Tunnelbereich und die Umkleidekabinen. Davon ausgenommen sind Flash-Interview-Positionen und eine Kamera des Host Broadcasters, die die folgenden Ereignisse filmt:
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Ankunft der Mannschaften (bis zur Umkleidekabine);
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Spielerinnen im Tunnel vor Betreten des Spielfelds (vor Spielbeginn);
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Rückkehr der Spielerinnen auf den Platz zu Beginn der zweiten Halbzeit.
Für die Endrunde kann die UEFA zusätzliche Aktivitäten des Host Broadcasters sowie weitere Kamerapositionen genehmigen.
Als Medienvertreter dürfen nur eine beschränkte Anzahl von Fotografen, Kameraleuten und das für die Produktion erforderliche Personal der audiovisuellen Rechteinhaber, die allesamt über eine entsprechende Innenraumakkreditierung verfügen müssen, den Bereich zwischen den Spielfeldbegrenzungen und den Zuschauertribünen betreten.
Der Zutritt zu den Mannschaftsumkleidekabinen ist Medienvertretern vor, während und nach dem Spiel verboten. Vorbehaltlich des vorherigen Einverständnisses der Mannschaft darf jedoch eine Filmcrew des Host Broadcasters die Umkleidekabine betreten, um die Trikots und die Ausrüstung der Spielerinnen zu filmen. Das Filmen muss auf jeden Fall deutlich vor der Ankunft der Spielerinnen, spätestens aber 90 Minuten vor Spielbeginn, abgeschlossen sein. Jeder zusätzliche Zugang zu den Umkleidekabinen für Medienvertreter (z.B. Siegesfeier) ist mit der entsprechenden Mannschaft (für den Qualifikationswettbewerb) bzw. mit der entsprechenden Mannschaft und der UEFA (für die Endrunde) im Voraus abzusprechen.