Doping und Spielmanipulationen sind verboten und werden bestraft. Bei Verstößen leitet die UEFA gegen die fehlbaren Personen ein Disziplinarverfahren ein und verhängt angemessene Disziplinarmaßnahmen gemäß UEFA-Rechtspflegeordnung. Dies kann die Anordnung provisorischer Maßnahmen beinhalten.
Die UEFA kann gemäß UEFA-Dopingreglement eine Spielerin jederzeit einer Dopingkontrolle unterziehen.
Die Verbände sind dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle am Wettbewerb teilnehmenden Spielerinnen vor dem ersten Spiel des Wettbewerbs eine Schulung zu den Themen Bekämpfung von Spielmanipulationen und Antidoping in Übereinstimmung mit den von der UEFA herausgegebenen Richtlinien erhalten haben, und dies entsprechend schriftlich zu bestätigen.