Artikel 13 Gruppenbildung – erste Runde - Frauen-U19-EM

Reglement der UEFA-U19-Frauen-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften > Junioren > Frauen-U19-EM
ft:locale
de-DE
Edition
2026/27
Enforcement Date
8 December 2025
13.01

Die teilnehmenden Mannschaften werden gemäß ihrem Rang in der Eintrittsliste für die erste Runde 2026/27 in zwei Ligen eingeteilt (vgl. Anhang A).

  1. Die 28 Mannschaften auf den Plätzen 1 bis 28 spielen in der A-Liga.

  2. Die Mannschaften ab Platz 29 spielen in der B-Liga.

Mannschaften, die nicht am Wettbewerb 2025/26 teilgenommen haben, disqualifiziert wurden oder sich aus anderen Gründen aus dem Wettbewerb zurückgezogen haben, beginnen in der B-Liga und werden dem Ende der Gesamttabelle der B-Liga zugewiesen.

13.02

Die erste Runde besteht aus 13 oder 14 Gruppen, die wie folgt in zwei Ligen aufgeteilt werden:

  • A-Liga: sieben Vierergruppen;

  • B-Liga: sechs oder sieben Vierer- bzw. Dreiergruppen, je nach Anzahl Anmeldungen.

13.03

Für die Auslosung der ersten Runde gelten die folgenden Grundsätze:

  1. Die Zusammensetzung der Gruppen in jeder Liga wird in einer Auslosung ermittelt.

  2. Innerhalb jeder Liga werden die Mannschaften auf Grundlage der Eintrittsliste für die erste Runde des Wettbewerbs 2026/27 (vgl. Anhang A) gesetzt. Mannschaften, die nicht am Wettbewerb 2025/26 teilgenommen haben, disqualifiziert wurden oder sich aus anderen Gründen aus dem Wettbewerb zurückgezogen haben, werden den letzten Töpfen der B-Liga zugewiesen.

  3. Vorbehaltlich der Genehmigung durch die UEFA-Kommission für Frauenfußball können zusätzliche Auslosungsgrundsätze angewandt werden.