Artikel 19 Gruppenbildung – zweite Runde - Frauen-U19-EM

Reglement der UEFA-U19-Frauen-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften > Junioren > Frauen-U19-EM
ft:locale
de-DE
Edition
2026/27
Enforcement Date
8 December 2025
19.01

Die teilnehmenden Mannschaften werden gemäß ihrem Rang in der Eintrittsliste für die zweite Runde des Wettbewerbs 2026/27 in zwei Ligen eingeteilt (vgl. Absatz 18.01 und Anhang A).

  1. Die 28 Mannschaften auf den Plätzen 1 bis 28 spielen in der A-Liga.

  2. Die Mannschaften ab Platz 29 spielen in der B-Liga.

19.02

Die zweite Runde besteht aus 13 oder 14 Gruppen, die wie folgt in zwei Ligen aufgeteilt werden:

  • A-Liga: sieben Vierergruppen;

  • B-Liga: sechs oder sieben Vierer- bzw. Dreiergruppen, je nach Anzahl Anmeldungen.

19.03

Für die Auslosung der zweiten Runde gelten die folgenden Grundsätze:

  1. Die Zusammensetzung der Gruppen in jeder Liga wird in einer Auslosung ermittelt.

  2. Die Mannschaften in jeder Liga werden auf Grundlage der Eintrittsliste für die zweite Runde 2026/27 gesetzt (vgl. Absatz 18.01 und Anhang A).

  3. Mannschaften, die in der ersten Runde in einer Dreiergruppe gespielt haben, werden für die zweite Runde soweit möglich einer Vierergruppe zugelost.

  4. Vorbehaltlich der Genehmigung durch die UEFA-Kommission für Frauenfußball können zusätzliche Auslosungsgrundsätze angewandt werden.