Artikel 36 Abschluss unterbrochener Spiele - Frauen-U19-EM

Reglement der UEFA-U19-Frauen-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften > Junioren > Frauen-U19-EM
ft:locale
de-DE
Edition
2026/27
Enforcement Date
8 December 2025
36.01

Entscheidet die Schiedsrichterin, das Spiel zu unterbrechen, und es wird entschieden, dass das Spiel an einem anderen Tag abgeschlossen wird, gelten folgende Bedingungen für die Wiederaufnahme des Spiels:

  1. Wird das Spiel am nächsten Tag wieder aufgenommen, bleibt das zum Zeitpunkt der Unterbrechung geltende Spielblatt gültig. Das Spiel beginnt mit denselben Feld- und Ersatzspielerinnen wie zum Zeitpunkt der Unterbrechung des Spiels. Kann eine Spielerin das Spiel nicht wieder aufnehmen, wird sie durch eine auf dem Spielblatt aufgeführte Ersatzspielerin ersetzt. Dies gilt als Auswechslung. Hat eine Mannschaft zu diesem Zeitpunkt ihr Wechselkontingent bereits erschöpft, kann keine Auswechslung erfolgen. Eine Ersatzspielerin, die nicht auf der Teambank Platz nehmen kann, kann nicht ersetzt werden.

  2. Wird das Spiel zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen, dürfen mit Ausnahme während des unterbrochenen Spiels des Feldes verwiesener oder ausgewechselter Spielerinnen sowie für das unterbrochene Spiel gesperrter Spielerinnen alle Spielerinnen auf das Spielblatt eingetragen werden, die auf dem Spielblatt standen, als das Spiel unterbrochen wurde. Spielerinnen, die zum Zeitpunkt der Unterbrechung im Spiel waren, dürfen nicht als Ersatzspielerinnen auf das Spielblatt eingetragen werden.

36.02

Unabhängig davon, ob das Spiel am nächsten Tag oder zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgenommen wird, gelten folgende Grundsätze:

  1. Die bis zur Unterbrechung verhängten Sanktionen sind für den Rest des Spiels weiterhin gültig.

  2. Einzelne Verwarnungen aus dem unterbrochenen Spiel werden nicht in andere Spiele übernommen, solange das unterbrochene Spiel nicht zu Ende gespielt wurde.

  3. Vor der Unterbrechung des Spiels des Feldes verwiesene Spielerinnen und/oder Mannschaftsoffizielle dürfen nicht ersetzt werden; bei der Wiederaufnahme des Spiels sind derartige Verweise bei der zulässigen Anzahl der Spielerinnen und/oder Mannschaftsoffiziellen zu berücksichtigen.

  4. Spielerinnen und Mannschaftsoffizielle, die während bzw. im Zusammenhang mit einem Spiel, das nach dem unterbrochenen Spiel stattfindet, für ein Spiel gesperrt wurden, können auf das Spielblatt eingetragen werden.

  5. Die Mannschaften dürfen nur so viele Auswechslungen vornehmen, wie ihnen zum Zeitpunkt der Unterbrechung des Spiels noch zustanden, unter Berücksichtigung der Anzahl Spielunterbrechungen, die ihnen für Auswechslungen noch zustehen.

  6. Das Spiel ist an der Stelle der letzten Aktion vor der Unterbrechung des Spiels wieder aufzunehmen (d.h. Freistoß, Einwurf, Abstoß, Eckstoß, Elfmeter usw.). Erfolgte die Unterbrechung während des laufenden Spiels, ist es mit einem Schiedsrichterball an der Stelle wieder aufzunehmen, wo sich der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung befand.