Nachdem die Spielblätter ausgetauscht wurden, sind keine Änderungen mehr erlaubt. Vor Spielbeginn sind folgende Ausnahmen möglich:
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Ist eine der Feldspielerinnen, die auf dem Spielblatt als Teil der Startformation aufgeführt sind, körperlich nicht in der Lage, zu beginnen, darf sie durch eine der auf dem Spielblatt aufgeführten Ersatzspielerinnen ersetzt werden. Die ersetzte Spielerin wird vom Spielblatt gestrichen und die Anzahl der für das betreffende Spiel verfügbaren Ersatzspielerinnen wird entsprechend reduziert. Während des Spiels dürfen weiterhin fünf Spielerinnen ausgewechselt werden.
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Auf dem Spielblatt aufgeführte Ersatz-Feldspielerinnen, die körperlich nicht in der Lage sind, eingesetzt zu werden, dürfen nicht ersetzt werden. Dadurch wird die Anzahl der für das betreffende Spiel noch verfügbaren Ersatzspielerinnen entsprechend reduziert.
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Ist die auf dem Spielblatt für die Startformation aufgeführte Torhüterin körperlich nicht in der Lage, zu beginnen, darf sie durch eine der auf dem Spielblatt aufgeführte Ersatzspielerinnen ersetzt werden. Die ersetzte Torhüterin kann jedoch weiterhin als Ersatztorhüterin eingesetzt werden. Ist dies nicht möglich, darf sie durch eine Torhüterin ersetzt werden, die nicht auf der Liste der 20 Spielerinnen gemäß Artikel 39 aufgeführt ist (in einem solchen Fall wird die Spielerliste automatisch angepasst).
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Ersatztorhüterinnen, die körperlich nicht in der Lage sind, eingesetzt zu werden, dürfen durch eine Torhüterin ersetzt werden, die nicht auf der Liste der 20 Spielerinnen gemäß Artikel 39 aufgeführt ist (in einem solchen Fall wird die Spielerliste automatisch angepasst).
Der betreffende Verband hat der UEFA-Spieldelegierten einen vom Mannschaftsarzt unterzeichneten Ausdruck des Spielblatts mit Angabe der Änderung vorzulegen. Versäumt er dies, nachdem die Spielblätter ausgetauscht wurden, gelten Änderungen an der auf dem Spielblatt aufgeführten Startformation als Auswechslung und die Anzahl Auswechslungen für die jeweilige Mannschaft wird entsprechend reduziert. Zudem muss der betreffende Verband der UEFA-Spieldelegierten bis spätestens 48 Stunden nach Spielende das Formular zur Ersetzung von Spielerinnen aus medizinischen Gründen zusammen mit allen erforderlichen ärztlichen Bescheinigungen einreichen. Versäumt er dies bzw. sollte die UEFA die vom betreffenden Verband vorgelegten Informationen als unzureichend erachten, kann die Angelegenheit an die UEFA-Disziplinarinstanzen verwiesen werden. Eine vom Spielblatt gestrichene Spielerin darf am Spiel nicht teilnehmen und auch nicht auf der Teambank oder auf den zusätzlichen, für die auf dem Spielblatt aufgeführten Mannschaftsoffiziellen reservierten Sitzen Platz nehmen.
Es dürfen bis zu fünf der auf dem Spielblatt aufgeführten Ersatzspielerinnen eingesetzt werden. Zusätzlich darf ausschließlich in der Verlängerung von K.-o.-Spielen eine sechste auf dem Spielblatt aufgeführte Ersatzspielerin eingesetzt werden. Ersetzte Spielerinnen dürfen am Spiel nicht wieder teilnehmen. Jede Mannschaft hat für ihre Auswechslungen Anrecht auf maximal drei Spielunterbrechungen (in der Verlängerung darf eine weitere Unterbrechung erfolgen). Auswechslungen, die vor Beginn des Spiels, in der Halbzeitpause, zwischen dem Ende der regulären Spielzeit und der Verlängerung bzw. in der Halbzeitpause der Verlängerung vorgenommen werden, gelten nicht als Spielunterbrechung.
Spielerinnen, die gemäß Artikel 59 auf dem Spielblatt aufgeführt sind oder gemäß Artikel 60 ersetzt wurden, können gemäß Anhang B des UEFA-Dopingreglements nach dem Spiel für eine Dopingkontrolle ausgewählt werden und müssen bis 30 Minuten nach Spielende im Stadion verfügbar bleiben. Ist eine Dopingkontrolleurin beim Spiel anwesend und eine auf dem Spielblatt aufgeführte Spielerin verletzt sich bzw. wird krank und muss im Krankenhaus behandelt werden, beurteilt die Dopingkontrolleurin die Schwere der Verletzung bzw. Krankheit und entscheidet, ob die Spielerin das Stadion verlassen kann, um sich unmittelbar im Krankenhaus behandeln zu lassen, oder ob sie sich zuerst einer Dopingkontrolle unterziehen muss.