Die auf dem Spielblatt aufgeführten 11 Mannschaftsoffiziellen und 9 Ersatzspielerinnen, d.h. insgesamt 20 Personen, dürfen auf der Teambank Platz nehmen. Sollten die Teambänke über weniger als 20 Plätze verfügen, müssen die verbleibenden Sitzplätze neben (bzw. hinter jeder Teambank (wenn diese sich auf der Tribüne befindet) bereitgestellt werden und Zugang zu den Umkleidekabinen bieten. Diese Sitzplätze müssen vom Publikum getrennt und idealerweise überdacht sein. Die Einrichtung muss für beide Mannschaften identisch sein. Alle auf dem Spielblatt aufgeführten Ersatzspielerinnen sowie der Mannschaftsarzt müssen während des Spiels auf der Teambank Platz nehmen. Ein Mitglied des medizinischen Personals (Arzt, Physiotherapeut oder Masseur) auf der Bank muss eine Frau sein.
Während des Spiels ist es Ersatzspielerinnen gestattet, die technische Zone zu verlassen, um sich in dem von der Schiedsrichterin vorab bestätigten Aufwärmbereich aufzuwärmen. Grundsätzlich dürfen sich fünf Ersatzspielerinnen pro Mannschaft gleichzeitig aufwärmen. Bei unzureichendem Platz kann die Schiedsrichterin jedoch entscheiden, die Anzahl Ersatzspielerinnen, die sich gleichzeitig aufwärmen können, auf drei pro Mannschaft zu begrenzen. Der auf dem Spielblatt als solcher aufgeführte Fitnesstrainer der Mannschaft darf sich bei den sich aufwärmenden Spielerinnen aufhalten und ist für die Einhaltung der Schiedsrichteranweisungen verantwortlich.
Das Rauchen ist im Wettbewerbsbereich untersagt. Dies schließt die Verwendung von elektronischen Zigaretten ein.
Betreffend die Verwendung von elektronischen Kommunikationsmitteln und/oder -systemen gelten die IFAB-Spielregeln und die dazugehörigen Weisungen. Die Mannschaften dürfen solche Systeme unter keinen Umständen im Zusammenhang mit Schiedsrichterentscheidungen oder -angelegenheiten verwenden.