Für die Endrunde ernennt die Schiedsrichterkommission für jedes Spiel eine Schiedsrichterin und die jeweiligen Schiedsrichterassistentinnen. Es können nur Schiedsrichterinnen ernannt werden, die auf der offiziellen FIFA-Schiedsrichterliste aufgeführt sind.
Bei Miniturnieren werden drei Schiedsrichterinnen aus drei Ländern sowie je eine Schiedsrichterassistentin aus jedem dieser Länder ernannt. Die drei Schiedsrichterassistentinnen werden in Übereinstimmung mit den von der Schiedsrichterkommission festgelegten Kriterien von den Verbänden der drei Schiedsrichterinnen vorgeschlagen. Bei Miniturnieren mit vier Mannschaften ernennt der Ausrichterverband eine Ersatzschiedsrichterin (vierte Offizielle) und eine Schiedsrichterassistentin (grundsätzlich für die gesamte Miniturnierdauer).
Für die Endrunde kann die UEFA den Ausrichterverband bitten, bis zu zwei vierte Offizielle zu ernennen.
Im Qualifikationswettbewerb trifft die UEFA die nötigen Vorkehrungen, damit das Schiedsrichterteam grundsätzlich am Tag vor Beginn eines Miniturniers in dem Land, in dem das Miniturnier stattfindet, eintrifft. Wenn ein Mitglied des Schiedsrichterteams am Vorabend des Turnierbeginns noch nicht eingetroffen ist, müssen die UEFA-Administration und alle Mannschaften umgehend davon in Kenntnis gesetzt werden. Die Schiedsrichterkommission fällt die entsprechenden Entscheide, die endgültig sind.
Wenn eine Schiedsrichterin oder Schiedsrichterassistentin vor oder während eines Spiels nicht in der Lage ist, ihr Amt auszuüben, tritt in Übereinstimmung mit den IFAB-Spielregeln ein anderes Mitglied des Schiedsrichterteams wie folgt an ihre Stelle:
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Die Schiedsrichterin wird durch die vierte Offizielle ersetzt.
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Eine Schiedsrichterassistentin wird durch die vierte Offizielle oder die Ersatzschiedsrichterassistentin ersetzt, falls eine solche ernannt wurde.
Falls erforderlich findet das Spiel ohne vierte Offizielle statt.