Artikel 66 Gelbe und rote Karten - Frauen-U19-EM

Reglement der UEFA-U19-Frauen-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften > Junioren > Frauen-U19-EM
ft:locale
de-DE
Edition
2026/27
Enforcement Date
8 December 2025
66.01

Grundsätzlich ist eine des Feldes verwiesene Spielerin oder ein des Feldes verwiesener Mannschaftsoffizieller automatisch für das nächste Spiel des Wettbewerbs gesperrt. Bei schwerwiegenden Vergehen sind die UEFA-Disziplinarinstanzen befugt, die Strafe zu verschärfen, z.B. durch eine Ausweitung auf andere Wettbewerbe.

66.02

Bei wiederholten Verwarnungen:

  1. im Qualifikationswettbewerb werden Spielerinnen und Mannschaftsoffizielle nach der zweiten und vierten Verwarnung für das nächste Wettbewerbsspiel gesperrt;

  2. in der Endrunde werden Spielerinnen und Mannschaftsoffizielle nach der zweiten Verwarnung für das nächste Wettbewerbsspiel gesperrt.

66.03

Verwarnungen, die zu keiner Spielsperre geführt haben, werden nach Beendigung der zweiten Runde gestrichen und nicht in die Endrunde übernommen.

66.04

Verwarnungen aus Spielen der Endrunde, die nicht zu einer Sperre geführt haben, verfallen nach der Gruppenphase. Sie werden nicht ins Halbfinale oder eine etwaige Playoff-Begegnung zur Qualifikation für die FIFA-U20-Frauen-Weltmeisterschaft übernommen.

66.05

Einzelne Verwarnungen und unverbüßte Gelbsperren aus der Endrunde verfallen mit Ende des Wettbewerbs.