Die von der UEFA überwiesenen Beträge verstehen sich als Bruttobeträge. Folglich sind darin jegliche Steuern, Abgaben und Gebühren inbegriffen.
Der Ausrichter trägt für die Gastmannschaften folgende Kosten:
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Unterkunft und Verpflegung in einem Vier-Sterne-Hotel mit hohem Standard für maximal 17 Personen (Endrunde 19) pro Delegation;
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lokaler Transport;
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Wäscheservice für die Spielkleidung der teilnehmenden Mannschaften und Schiedsrichter.
Die Gastverbände übernehmen ihre internationalen Reisekosten zum und vom Spielort selbst. Jeder Verband erhält von der UEFA für jede Runde einen Beitrag in Höhe von EUR 5 000 an die internationalen Reisekosten.