Artikel 29 Beleuchtung - U19-Futsal-EM

Reglement der UEFA-U19-Futsal-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal
Subject
FU19
Edition
2022/23
Language
Deutsch
Enforcement Date
16 August 2022
29.01

Die Spiele sind in Hallen auszutragen, deren Beleuchtungsanlage eine Lichtleistung von 1 200 Ev (lux) aufweist, damit optimale Bedingungen für die Übertragungsaktivitäten gewährleistet werden können.

29.02

Für die Endrunde ist eine Lichtleistung von mindestens 1 800 Ev (lux) erforderlich. Der Ausrichterverband muss der UEFA ein gültiges Beleuchtungszertifikat unterbreiten.

29.03

Zusätzlich ist eine Notbeleuchtung von mindestens 1 000 Ev (lux) vorzusehen, die bei Stromausfall garantiert, dass das Spiel zu Ende gespielt werden kann.