Artikel 35 Spielblatt - U19-Futsal-EM

Reglement der UEFA-U19-Futsal-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal
Subject
FU19
Edition
2022/23
Language
Deutsch
Enforcement Date
16 August 2022
35.01

Vor jedem Spiel hat jede Mannschaft auf ihrem Spielblatt die Nummern, Namen und Vornamen, Geburtsdaten und gegebenenfalls die Trikotnamen der 12 (Endrunde 14) Kaderspieler anzugeben. Außerdem sind die Namen, Vornamen und Funktionen der Offiziellen anzugeben, die auf der Ersatzbank Platz nehmen. Die Torhüter und der Spielführer müssen als solche bezeichnet sein. Die Spieler müssen die auf dem Spielblatt angegebene Nummer auf Trikot und Hose tragen.

35.02

Das Spielblatt ist vom bevollmächtigten Verbandsoffiziellen zu validieren und spätestens 60 Minuten vor Spielbeginn einzureichen.

35.03

Pro Mannschaft dürfen maximal sieben (Endrunde neun) Ersatzspieler eingesetzt werden. In einem Spiel sind beliebig viele Auswechslungen zulässig. Während Auszeiten sind keine Auswechslungen zulässig.

35.04

Nachdem die validierten Spielblätter eingereicht wurden, sind keine Änderungen mehr erlaubt. Vor Spielbeginn sind folgende Ausnahmen möglich:

  1. Ist einer der Spieler, die auf dem Spielblatt als Teil der Startformation aufgeführt sind, körperlich nicht in der Lage, zu beginnen, darf er durch einen der auf dem Spielblatt aufgeführten Ersatzspieler ersetzt werden. Der ersetzte Spieler wird vom Spielblatt gestrichen und die Anzahl der für das betreffende Spiel verfügbaren Ersatzspieler wird entsprechend reduziert.

  2. Ist einer der Spieler, die auf dem Spielblatt als Ersatzspieler aufgeführt sind, körperlich nicht in der Lage, eingesetzt zu werden, wird er vom Spielblatt gestrichen und die Anzahl der für das betreffende Spiel noch verfügbaren Ersatzspieler entsprechend reduziert.

  3. Ist einer der auf dem Spielblatt als Torhüter aufgeführten Spieler körperlich nicht in der Lage, eingesetzt zu werden, darf er durch einen anderen Torhüter ersetzt werden.

Der betreffende Verband muss der UEFA-Administration auf Anfrage entsprechende Arztzeugnisse unterbreiten.