Artikel 46 Genehmigung der Spielkleidung - U19-Futsal-EM

Reglement der UEFA-U19-Futsal-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal
Subject
FU19
Edition
2022/23
Language
Deutsch
Enforcement Date
16 August 2022
46.01

Das UEFA-Ausrüstungsreglement findet für alle Spiele des Wettbewerbs Anwendung, sofern das vorliegende Reglement nichts anderes vorsieht.

46.02

Für den Qualifikationswettbewerb müssen teilnehmende Verbände eine Spielkleidung verwenden, die vorab der UEFA-Administration vorgelegt und von dieser genehmigt wurde. Ein Muster jeglicher neuer Spielkleidung ist der UEFA-Administration spätestens zwei Wochen vor der geplanten Verwendung zur Genehmigung vorzulegen.

46.03

Während der Endrunde auf dem Spielfeld von Spielern, Torhütern und fliegenden Torhütern verwendete Spielkleidung und Nicht-Spielkleidung sowie verwendete Spezialausrüstung muss drei Monate vor dem Beginn der Endrunde an die UEFA-Administration geschickt werden. Die UEFA-Administration informiert anschließend schriftlich über ihre Entscheidung bezüglich der Genehmigung der verschiedenen Gegenstände.