Das UEFA-Ausrüstungsreglement findet für alle Spiele des Wettbewerbs Anwendung, sofern das vorliegende Reglement nichts anderes vorsieht.
Für den Qualifikationswettbewerb müssen teilnehmende Verbände eine Spielkleidung verwenden, die vorab der UEFA-Administration vorgelegt und von dieser genehmigt wurde. Ein Muster jeglicher neuer Spielkleidung ist der UEFA-Administration spätestens zwei Wochen vor der geplanten Verwendung zur Genehmigung vorzulegen.
Während der Endrunde auf dem Spielfeld von Spielern, Torhütern und fliegenden Torhütern verwendete Spielkleidung und Nicht-Spielkleidung sowie verwendete Spezialausrüstung muss drei Monate vor dem Beginn der Endrunde an die UEFA-Administration geschickt werden. Die UEFA-Administration informiert anschließend schriftlich über ihre Entscheidung bezüglich der Genehmigung der verschiedenen Gegenstände.