Artikel 59 Medienaktivitäten der Mannschaften - U19-Futsal-EM

Reglement der UEFA-U19-Futsal-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal
Subject
FU19
Edition
2022/23
Language
Deutsch
Enforcement Date
16 August 2022
59.01

Falls eine Mannschaft am Vortag des Spiels eine Trainingseinheit abhält, muss allen Mediensparten während mindestens 15 Minuten Zutritt gewährt werden. Wird der Zutritt auf 15 Minuten begrenzt, stellt der Ausrichterverband sicher, dass die Medienvertreter die Halle nach 15 Minuten verlassen und dass alle Kameras ausgeschaltet sind.

59.02

Auf Verlangen müssen die Verbände am Tag vor jedem Spiel den Cheftrainer und einen Spieler für Interviews mit dem Host Broadcaster und den wichtigsten audiovisuellen Rechteinhabern auf den Gebieten der betreffenden Verbände zur Verfügung stellen.

59.03

Jeder Verband muss den Medien am Vortag des Spiels auf Anfrage seinen Cheftrainer und mindestens einen Spieler zur Verfügung stellen. Je nach Anzahl Medienvertreter kann dies in Form einer Medienkonferenz oder in einem weniger strukturierten Format stattfinden. Ist der Cheftrainer für das Spiel mit einer Funktionssperre belegt, hat der Verband die Möglichkeit, ihn für diese Medienaktivität vor dem Spiel durch den Trainerassistenten zu ersetzen. Die Medienaktivitäten vor dem Spiel sind von den Verbänden so anzusetzen, dass die Medien an beiden teilnehmen können. Für die Endrunde kann die UEFA vor dem ersten Spieltag einen umfangreicheren Medientag mit den Trainern organisieren, um die Veranstaltung zu bewerben.

59.04

Jede Mannschaft muss den Medien nach dem Spiel ihren Cheftrainer zur Verfügung stellen. Je nach Anzahl Medienvertreter kann dies in Form einer Medienkonferenz oder in einem weniger strukturierten Format stattfinden. Dieser Medientermin muss spätestens 20 Minuten nach dem Schlusspfiff beginnen. Ist der Cheftrainer für das Spiel mit einer Funktionssperre belegt, hat der Verband die Möglichkeit, ihn mit dem Trainerassistenten zu ersetzen. Jeder Verband ist für die Verdolmetschung zuständig und der Ausrichterverband ist verpflichtet, die nötige technische Einrichtung zur Verfügung zu stellen.

59.05

Nach dem Spiel wird eine Gemischte Zone eingerichtet, um Reportern eine zusätzliche Gelegenheit für Interviews zu bieten. Dieser Bereich befindet sich in der Nähe des Spielfelds und der Mannschaftsumkleidekabinen und ist nur für Trainer, Spieler und Medienvertreter zugänglich.

59.06

Alle Spieler beider Mannschaften sind verpflichtet, die Gemischte Zone zu passieren, um Medienvertretern Interviews zu geben.

59.07

Interviews vor dem Spiel, während der Halbzeitpause und nach dem Spiel können wie folgt in der Halle geführt werden:

  1. Die Verbände müssen ihren Cheftrainer oder einen Spieler vor dem Spiel für ein exklusiv auf dieses Spiel bezogenes Interview zur Verfügung stellen. Grundsätzlich wird dieses Interview vom wichtigsten audiovisuellen Rechteinhaber des Landes des betreffenden Verbands geführt.

  2. Mit Trainern, Spielern und auf dem Spielblatt aufgeführten Mannschaftsoffiziellen darf mit dessen Zustimmung ein Halbzeit-Interview geführt werden.

  3. Der Cheftrainer und mindestens zwei Schlüsselspieler müssen auf Anfrage für Interviews mit audiovisuellen Rechteinhabern zur Verfügung stehen.