B.1 Testung und Spielberechtigung - U19-Futsal-EM

Reglement der UEFA-U19-Futsal-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal
Subject
FU19
Edition
2022/23
Language
Deutsch
Enforcement Date
16 August 2022
B.1.1

Sollten sich mehrere Spieler einer Mannschaft aufgrund von positiven COVID-19-Tests und in Übereinstimmung mit den Maßnahmen aus dem UEFA-Protokoll zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs (und/oder aufgrund einer Entscheidung der zuständigen nationalen/lokalen Behörden) in Quarantäne oder Isolation begeben müssen, werden die Begegnungen wie geplant ausgetragen, solange mindestens sieben auf der Spielerliste registrierte Spieler (einschließlich mindestens ein Torhüter) zur Verfügung stehen. Stehen weniger als sieben Spieler der Spielerliste bzw. kein registrierter Torhüter zur Verfügung, kann die UEFA eine Neuansetzung der Spiele erlauben (d.h. vorbehaltlich möglicher Termine für eine Neuansetzung), um einer ausreichenden Anzahl Spielern (mindestens sieben einschließlich mindestens einem Torhüter) die Teilnahme an den Spielen zu ermöglichen. In diesem Fall darf die Mannschaft Spieler einsetzen, die nicht innerhalb der im vorliegenden Reglement festgelegten Fristen bei der UEFA registriert wurden, sofern diese Spieler (i) gemäß Artikel 38 des vorliegenden Reglements spielberechtigt sind und (ii) die Anforderungen aus dem UEFA-Protokoll zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs erfüllen. Für jeden zusätzlichen Spieler, der nachgemeldet wird, um die Mindestzahl von sieben Spielern zu erreichen, muss die gleiche Zahl von den in Quarantäne befindlichen Spielern endgültig von der Liste der 12 Spieler gestrichen werden (Liste der 14 Spieler für die Endrunde). Ist eine Neuansetzung der Spiele gemäß der in Anhang B.2.1 festgelegten Fristen nicht möglich, wird die Mannschaft, die nicht an diesen Spielen teilnehmen kann, dafür verantwortlich gemacht, dass die Spiele nicht stattfinden können, und die UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer verhängt gegen die fehlbare Mannschaft eine Forfait-Niederlage mit einem Ergebnis von 0:5. Wenn die Umstände weitere Disziplinarmaßnahmen als berechtigt erscheinen lassen, kann die UEFA-Kontroll-, Ethik- und Disziplinarkammer solche verhängen.

B.1.2

If any member of the appointed referee team for a match tests positive for COVID-19, UEFA may exceptionally appoint replacement match officials who (i) may be of the same nationality as one of the teams, and/or (ii) may not be on the FIFA list.