Artikel 10 Pokal, Plaketten und Medaillen - U19-Futsal-EM

Reglement der UEFA-U19-Futsal-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal
Subject
FU19
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 August 2024
10.01

Der Originalpokal, der für die offizielle Pokalübergabe beim Endspiel und für andere offizielle, von der UEFA genehmigte Veranstaltungen verwendet wird, bleibt stets im Besitz der UEFA. Der Sieger erhält eine Nachbildung in Originalgröße, die Siegertrophäe der UEFA-U19-Futsal-Europameisterschaft.

10.02

Nachbildungen, die (früheren und aktuellen) Gewinnern des Wettbewerbs überreicht werden, müssen jederzeit unter der Kontrolle des betreffenden Verbands bleiben und dürfen das Land des Verbands ohne vorherige schriftliche Genehmigung der UEFA nicht verlassen. Die Verbände dürfen keine Verwendung der Nachbildung in einem Kontext erlauben, in dem Dritte (einschließlich Sponsoren und anderer Partner) auftreten dürfen oder der zu einer Assoziation zwischen einem Dritten und dem Pokal und/oder dem Wettbewerb führen könnte. Die Verbände sind verpflichtet, jegliche von der UEFA herausgegebenen Richtlinien zur Verwendung des Pokals einzuhalten.

10.03

Die Verbände dürfen keine Werbematerialien oder ‑artikel entwickeln, herstellen, verwenden, verkaufen oder verteilen, die eine Darstellung des Pokals oder einer Nachbildung desselben enthalten (einschließlich Bildern von Pokalübergaben), oder solche Darstellungen auf eine Weise verwenden, die zu einer Assoziation zwischen einem Dritten und dem Pokal und/oder dem Wettbewerb führen könnte, und dürfen Dritten nicht erlauben, dies zu tun.

10.04

Der Sieger erhält 25 Gold-, der zweite Finalist 25 Silbermedaillen.

10.05

Jede an der Endrunde teilnehmende Mannschaft erhält eine Erinnerungsplakette.