Artikel 20 Auswahl der Miniturnierausrichter - U19-Futsal-EM

Reglement der UEFA-U19-Futsal-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal
Subject
FU19
Edition
2024/25
Language
Deutsch
Enforcement Date
1 August 2024
20.01

Verbände, die ein Miniturnier ausrichten möchten, müssen die UEFA-Administration auf dem entsprechenden Formular innerhalb der Anmeldefrist darüber informieren.

20.02

Für die Vor- und Hauptrunde bestimmt grundsätzlich die UEFA-Administration den Miniturnierausrichter vor der Auslosung der entsprechenden Runde. Interessieren sich mehr Verbände für die Ausrichtung eines Miniturniers als Miniturniere zu vergeben sind, werden folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Qualität der Infrastruktur (Hallen usw.),

  • Reisedistanzen,

  • Promotion-Konzept,

  • Erfahrung als Ausrichter,

  • Entwicklung im Bereich Futsal.

20.03

Ist es nicht möglich, die Miniturnierausrichter vor der Auslosung zu bestimmen, vereinbaren die Verbände der betreffenden Gruppe(n) nach der Auslosung innerhalb einer bestimmten Frist, wer das/die betreffende(n) Miniturnier(e) ausrichtet. Können sich die Verbände nicht einigen, nimmt die UEFA-Administration eine Auslosung vor.